Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

(Stand: April 2022, Fassung 28.03.2022)

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung ausschließlich aufgrund dieser nachfolgenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (kurz „AGB“ genannt). Unsere AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB und dabei auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unsere AGB als angenommen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
    2. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.
    3. Uns ist vorbehalten, auch nach Vertragsabschluss technische und konstruktive Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Produkte an den uns in Auftrag gegebenen und von uns herzustellenden Liefergegenständen vorzunehmen.
    4. Die Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis können ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  2. Preise
    1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk einschließlich Verpackung und Versand, soweit es sich um Einlagen handelt und der Versand im Inland erfolgt. Bei Kauf sonstiger Produkte hat der Kunde die Kosten für Verpackung und Versand zu tragen; bei Versand von Ware ins Ausland hat der Kunde neben den Versandkosten zusätzlich die Kosten für den ggfls. anfallenden Zoll zu tragen. Zusätzlich hat der Kunde bei Expresslieferung auch die Versandkosten zu übernehmen.
    2. Treten bei einem Liefertag, falls dieser später als vier Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen der Preisgrundlage ein (z.B. Preiserhöhungen für Grundstoffe, Lohnerhöhungen), behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach Information des Kunden vor.
    3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden.
    4. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Bruttorechnungsbetrag ohne Abzug bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum zur Zahlung fällig.
    2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen.
    3. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.
    4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns nicht bestritten oder von uns anerkannt sind.
    5. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    6. Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets unter dem Vorbehalt der Einlösung (zahlungshalber, nicht an Erfüllungs statt); sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
    7. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.
  4. Lieferzeit und Lieferhindernisse
    1. Um eine schnelle und zeitgerechte Lieferung zu ermöglichen, wird der Kunde bzw. Besteller seine Bestellungen zeitgerecht aufgeben und die zur Fertigung notwendigen technischen Unterlagen, insbesondere Dateien, wie z.B. 2D-, 3D – und Druckmessdatei in fehler- und virenfreiem Zustand zur Übermittlung bereitstellen. Die Fertigung der Erzeugnisse ist erst möglich, wenn uns die vorerwähnten Dateien vollständig vorliegen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Dazu gehört auch die Bereitstellung einwandfreier Produktionsunterlagen (z. B. Virenfreiheit von Messdateien) durch den Besteller.
    2. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
    3. Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Nachfrist von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet der nachfolgenden Regelung ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungsersatz.
    4. 4.4 Der unter Ziffer 4.3 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die Haftung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
      Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten, ist die Haftung nicht aus-geschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt das Vorstehende entsprechend.
    5. Die Haftungsbegrenzungen aus Ziffer 4.3 und 4.4 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.
    6. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz des Einsatzes der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eingetreten sind, etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen und Pandemiesituationen z.B. COVID-19 Pandemie, etc.), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. – sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrung bei uns oder unseren Vorlieferanten zu. Wir werden solche Umstände unseren Kunden unverzüglich mitteilen.
  5. Gefahrübergang
    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
    2. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
    3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte aus §§ 437 ff. BGB entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis der Kunde bzw. Besteller alle gegenwärtig bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vollständig erfüllt hat.
    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden bzw. Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der Besteller stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu.
      In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird, Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Bestellers.
      Wir sind ferner berechtigt, dem Besteller jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die Einzugsermächtigung (s. Ziff.6.5) zu widerrufen.
      Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
    3. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten durchführen lassen.
    4. Der Besteller darf den Liefergegenstand und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen oder abtreten.
      Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
      Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleibende Kosten dieser Klage hat der Besteller zu tragen.
    5. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist
      Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde bzw. Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
      Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
      Ist dies aber der Fall, hat der Besteller uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
    6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vor-genommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
    7. Der Kunde bzw. Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
    8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
    9. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bei Zahlungsverzug oder -gefährdung sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag.
  7. Haftung für Mängel der Lieferung

    Für Mängel der Lieferung haften wir im Fall der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB durch den Kunden bzw. Besteller wie folgt:

    1. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
    2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
    3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    5. Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
    8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
    9. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
    10. Es wird keine Haftung für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen:
      Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von uns zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen seitens des Bestellers oder Dritter.
  8. Haftung für Nebenpflichten
    1. Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten (insbesondere Anleitung für die Verwendung des Liefergegenstandes) nicht vertragsgemäß verwendet werden kann oder Schäden entstehen, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Ziff. 7.1 – 7.10 und 9.1 – 9.6 entsprechend.
  9. Rücktritt des Bestellers und sonstige Haftung unsererseits
    1. Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzungen außerhalb der Mängelhaftung. Sie sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
    2. Der Kunde bzw. Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen.
      Der Besteller kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich wird und er an der Teilleistung kein Interesse hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzung.
    3. Liegt eine Leistungsverzögerung vor, gewährt der Besteller uns nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
      Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Ziff. 9.1 entsprechend.
      Wird vor der Ablieferung vom Kunden bzw. Besteller in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung des Liefergegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
    4. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Kunde bzw. Besteller für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns zu vertretende Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzuges des Kunden eintritt.
      Im Falle der Unmöglichkeit behalten wir in den vorgenannten Fällen unseren Anspruch auf die Gegenleistung nach Maßgabe des § 326 Abs. 2 BGB.
    5. Weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Aufwendungsersatz, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung), sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Kaufsache sowie für Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhte.
      Dies gilt auch nicht, soweit es um Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht.
      Ebenso wenig wird die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie ausgeschlossen, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung unsere Haftung auslöst.
    6. Eine Haftung für Garantie oder Zusicherung wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
  10. Datenschutz

    Verwendung von personengebundenen Daten:

    1. Selbstverständlich behandeln wir bei uns alle personenbezogenen Daten streng vertraulich. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit allen einschlägigen Datenschutzgesetzen, insbesondere mit der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), dem Bundes¬datenschutzgesetz (BDSG), dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sowie dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privat¬sphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG).
    2. Personenbezogene Daten werden – wenn überhaupt - ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen an Dritte weitergegeben oder nur dann, wenn die betroffene Person ausdrücklich vorab ordnungsgemäß eingewilligt hat. Nur die jeweils notwendigen Daten werden an den Service-Provider, den Distributor, Paket- bzw. Kurierservice oder andere, für die Abwicklung der Leistungen erforderliche Dienstleister weitergegeben.
    3. Alle Betroffenen haben umfassende Rechte, insbesondere die der Art. 12 bis 23 DSGVO; es besteht u.a. jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen.
      Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier:
      Datenschutzerklärung
  11. Personalisierte Benutzerkonten

    Verwendung von personengebundenen Daten:

    1. Bei der Anmeldung an Datenverarbeitungssystemen der IETEC müssen die Nutzer eindeutig identifiziert und authentisiert werden, um eine ausreichende Vertraulichkeit und Integrität der Daten (Zugangs-, Zugriffs- und Eingabekontrolle), zu gewährleisten.
    2. Der Nutzer ist verpflichtet, alle ihm zur Erfüllung und Nutzung des Datenverarbeitungssystems erforderlichen und übermittelten Zugangsdaten und Passwörter streng vertraulich zu behandeln.
    3. Der Nutzer ist verpflichtet, für alle Dienste und Zugänge der IETEC sichere Passwörter (entsprechend den Systemvorgaben) zu wählen und zu verwenden, die er ausschließlich bei einem einzigen Dienst oder Zugang bei IETEC verwendet.
    4. Der Nutzer verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim und bewahrt sie vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt auf.
    5. In digitalen Medien darf der Kunde Benutzernamen und Passwörter nur in verschlüsselter Form speichern.
    6. Bei mehrmaliger falscher Eingabe eines Kennwortes kann dies zum Schutze des Nutzers zu einer Sperrung der Nutzungsmöglichkeiten, für die das Kennwort gilt, führen.
    7. Sollten die Zugangsdaten bestehend aus Benutzername und Passwort durch Dritte genutzt werden, verpflichtet sich der Nutzer dazu, die daraus entstandenen Kosten zu tragen und etwaigen Schadensersatz zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten eingefordert werden, stellt der Nutzer IETEC ausdrücklich frei.
    8. Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner persönlichen Zugangsdaten teilt der Nutzer IETEC unverzüglich mit.
  12. Leistungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Leistungsort ist der Versandort, d.h. Künzell.
    2. Gerichtsstand ist Fulda, sofern der Kunde bzw. Besteller auch Kaufmann ist, Wir sind berechtigt, den Besteller auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
    3. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  13. Sonstige Bestimmungen
    1. Änderungen des Vertrages können nur im Einverständnis mit uns wirksam werden.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitergehend erreicht wird.