Rechteeinräumung für die Nutzung von Werbematerialien und Formularen


der

IETEC Orthopädische Einlagen GmbH Produktions KG


Am Frankengrund 3, 36093 Künzell
eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Fulda 5 HRA 1164
Pers. haftende Gesellschafterin IETEC Orthopädische Einlagen GmbH mit Sitz in Künzell,
diese eingetragen im Handelsregister des Registergericht Fulda 5 HRB 1031
vertreten durch den Geschäftsführer Dominik Stumpf

(Stand: August 2024, Fassung 14.08.2024)

    § 1 Rahmenbedingungen und Vertragsgegenstand
    1. IETEC und/oder seine nach §§ 15 ff. AktG. verbundenen Unternehmen (im Folgenden gemeinsam als „IETEC“ bezeichnet), schaffen individuelle Lösungen bei Fußproblemen. IETEC produziert im Wesentlichen Orthopädische Schuheinlagen unter der geschützten Marke movecontrol für Sport, Alltag, Diabetes und Arbeitsschutz (im Folgenden: „IETEC-Produkte“). IETEC hat ein innovatives Kooperationsangebot für Orthopädieschuhtechnik-Betriebe und Sanitätshäuser (im Folgenden gemeinsam als „Partner“ bezeichnet) errichtet. IETEC bietet seinen Partnern exklusive, hochwertige und evidenzbasierte Produkte und Dienstleistungen. Der IETEC PartnerVerbund steht im Zeichen einer klaren Mission: höchste Versorgungsqualität für gesundheitsbewusste Menschen. Dabei setzt IETEC auf einen Vorsprung durch wissenschaftlich langjährige Forschungsarbeit in enger Zusammenarbeit mit renommierten Instituten, ständigem Wissenstransfer in der IETEC Akademie und permanente Produktinnovation führen zu einer besseren und individuellen Patientenversorgung.
      Der Partner bezieht eines oder mehrere der movecontrol-Produkte und vertreibt sie weiter an eigene Abnehmer.
    2. Um den Vertrieb der IETEC-Produkte zu erleichtern, stellt IETEC, stellvertretend und im Namen seiner verbundenen Unternehmen, seinen Partnern bzw. deren Werbeagenturen auf der IETEC-Internet-Plattform Werbematerialien aller Art zum Download zur Verfügung, insbesondere Logos, Broschüren, Fotos, Grafiken, Videos, Texte und sonstige Materialien (im Weiteren als „Inhalt“ bezeichnet). Diese kann der Partner für eigene Werbezwecke für IETEC-Produkte aus dem IETEC-Liefersortiment nutzen. Die Nutzung kann in unterschiedlichen Medien, wie Internet, Unterlagen, Social-Media-Bereich, Präsentationen, Presse, etc. erfolgen.
    3. Um Werbematerialien downloaden und nutzen zu können, muss sich der Partner und/oder seine Werbeagentur mit (jeweils) einem konkreten User auf der IETEC-Internet-Plattform anmelden und registrieren und diese Vertragsbedingungen akzeptieren. Ohne Akzeptanz dieser Vertrags¬bedingungen und strengster Einhaltung der hier geregelten Bestimmungen ist die Nutzung der Werbematerialien nicht gestattet. Mit der Anmeldung und Registrierung gibt der jeweilige Nutzer das Angebot zum Abschluss dieser Vereinbarung ab. Der jeweilige Nutzer handelt im Namen des jeweiligen Partners. Meldet sich für den Partner ein Nutzer einer Werbeagentur an, so handelt der jeweilige Nutzer für die jeweilige Werbeagentur. Der anmeldende Nutzer erklärt mit seiner An¬meldung, dass er berechtigt ist, für den jeweiligen Partner bzw. die jeweilige Werbe¬agentur wirk¬same Vertragserklärungen abzugeben. Die Annahme dieses Angebotes durch IETEC erfolgt durch Freischaltung des Zugangs zu der Plattform nach Bestätigung der E-Mail durch den Nutzer im sog. Double-Opt-In-Verfahren.
    4. Weiterhin erhalten Partner in einem separaten Download-Bereich der IETEC-Internet-Plattform verschiedene Formulare, Vorlagen und Infomaterial zu unterschiedlichen Themen (z. B. Zertifikate, Gutachten, Fertigungshinweise etc.).

    § 2 Geistiges Eigentum

      Nutzungsrechte Werbematerialien
    1. Sämtliche Schutzrechte an den IETEC-Werbematerialien und zur Verfügung gestellten Inhalten, einschließlich der Urheber- bzw. Nutzungsrechte, Marken und Patente sowie alle Rechte an Know-how stehen ausschließlich IETEC zu. Der Partner verpflichtet sich, die geistigen Schutzrechte der IETEC zu achten und weder selbst anzugreifen, noch durch Dritte angreifen zu lassen oder Dritte bei einem Angriff in irgendeiner Art und Weise zu unterstützen. Dem Partner ist es nicht gestattet, eigene Schutzrechte anzumelden, die mit den Schutzrechten von IETEC identisch und/oder verwechselungsfähig sein könnten.
    2. IETEC räumt dem Partner – soweit bei den einzelnen Inhalten nicht etwas anderes vorgegeben ist – das einfache, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages bzw. für die bei den jeweiligen Inhalten angegebene Dauer beschränkte Recht ein, die Inhalte zu unmittelbaren Werbezwecken für Produkte des Partners zu verwenden. Dem Partner wird insbesondere (aber nicht abschließend) das Recht eingeräumt, die Inhalte öffentlich über das Internet (z.B. über eine vom Partner betriebene Internetseite) zugänglich zu machen, Werbe-materialien jeder Art zu produzieren und dabei die Inhalte zu vervielfältigen und umfassend zu nutzen. Eine kommerzielle Verwertung der Inhalte ist nicht gestattet. Ebenso wenig ist dem Partner gestattet, die Inhalte zu verändern und/oder zu bearbeiten, es sei denn, die Bearbeitung ist ausdrücklich zugelassen (z.B. durch das Einfügen der Partnerbezeichnung bzw. des Partner-logos an den dafür vorgesehenen Stellen. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht werden.
    3. Der Partner ist verpflichtet, ggf. bei den einzelnen Inhalten angegebene Einschränkungen (wie bspw. Angaben zu Urhebern, Namen von Testimonials, zeitlich beschränkte Nutzungsmöglichkeiten, örtlich beschränkte Nutzungsrechte usw.) strengstens zu beachten.
    4. Sollte zum Zwecke der technischen Einbindung der Inhalte in die Internetseite und/oder weiteren Medien oder für die Produktion von eigenen Werbematerialien eine Veränderung oder Um- oder Bearbeitung der Inhalte erforderlich sein, so dürfen diese Veränderungen, Um- bzw. Bearbeitungen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch IETEC erfolgen.
    5. Eine ausschnittsweise Benutzung der Inhalte und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Fotos, Videos, Logos, Grafiken, Texten, digitalen Inhalten oder sonstigen Werken ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von IETEC nicht gestattet.
    6. Der Partner darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IETEC die Inhalte an Dritte weitergeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Durchführung der Werbemaßnahme des Partners nachweislich zwingend erforderlich. Handelt für den Partner eine Werbeagentur und hat sich diese mit einem eigenen Account an der Plattform angemeldet, so ist der jeweilige Nutzer verpflichtet, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten. Die Werbeagentur ist nicht berechtigt, die Inhalte für andere Zwecke als ausschließlich für den Partner zu verwenden.
    7. IETEC ist berechtigt, das eingeräumte Nutzungsrecht jederzeit ohne Angabe von Gründen frei zu widerrufen oder aus dem Programm zu nehmen. Dies kann bspw. (aber nicht abschließend) der Fall sein, wenn IETEC die Rechte an den Werbematerialien ebenfalls nur zeitlich und/oder örtlich begrenzt erhalten hat, Testimonials nur für einen bestimmten Zeitraum gebucht wurden o.ä. Entsprechende Einschränkungen sind bei den jeweiligen Inhalten angegeben. Der Partner ist dann nicht mehr berechtigt, die Inhalte zu nutzen und zu verwenden. Nach Absprache räumt IETEC dem Partner jedoch eine angemessene Aufbrauchfrist ein, sofern dies für IETEC zumutbar ist und ohne dass der Partner einen Anspruch darauf hat.

    8. Nutzungsrechte Formulare, Vorlagen und Infomaterial
    9. Sämtliche Schutzrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien, einschließlich der Urheber- bzw. Nutzungsrechte, Marken und Patente sowie alle Rechte an Know-how stehen ausschließlich IETEC zu. Es gelten auch für diese Inhalte die Pflichten aus § 2 Punkt 1 dieses Vertrags.
    10. IETEC räumt dem Partner – soweit bei den einzelnen Inhalten nicht etwas anderes vorgegeben ist – das Recht ein, die im Download-Bereich der IETEC-Internet-Plattform verfügbaren Materialien im Rahmen des üblichen Workflows / Arbeitsablaufs zu verwenden. Eine Veröffentlichung, komplett oder auch auszugsweise, die Veränderung oder Weitergabe dieser Materialien ist dem Partner ausdrücklich nicht gestattet.
    11. IETEC ist berechtigt, das eingeräumte Nutzungsrecht jederzeit ohne Angabe von Gründen frei zu widerrufen oder aus dem Programm zu nehmen. Der Partner ist dann nicht mehr berechtigt, die Inhalte zu nutzen und zu verwenden. Nach Absprache räumt IETEC dem Partner jedoch eine angemessene Aufbrauchfrist ein, sofern dies für IETEC zumutbar ist und ohne dass der Partner einen Anspruch darauf hat.

    § 3 Pflichten des Partners
    1. Der Partner hat die Vorgaben von IETEC zur Verwendung der Inhalte in technischer und gestalterischer Art zu befolgen.
    2. Der Partner gewährt IETEC auf Nachfrage jederzeit kostenlosen Zugang zu seinen Werbematerialien, die die Inhalte enthalten, um eine Kontrolle der Verpflichtungen des Partners zu ermöglichen. Auf Verlangen hat der Partner IETEC Probeexemplare, Druckfahnen o. ä. vorzulegen. IETEC behält sich vor, einzelne Werbematerialien gesondert – vorab – freizugeben oder zu untersagen.

    § 4 Rechte Dritter
    1. IETEC wird die dem Partner zur Verfügung gestellten Inhalte selbst oder durch Dritte herstellen und bearbeiten lassen. IETEC gewährleistet, dass IETEC die unter § 2 genannten Nutzungsrechte einräumen kann und dem keine Rechte Dritter entgegenstehen.
    2. Sollten Dritte gegenüber dem Partner aufgrund der Verwendung der Inhalte nach dieser Vereinbarung Ansprüche wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten oder anderen Rechten geltend machen, so hat der Partner IETEC unverzüglich darüber schriftlich zu informieren. IETEC wird dann auf eigene Kosten die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr dieser Ansprüche organisieren und durchführen. Der Partner hat IETEC alle zur Abwehr erforderlichen Informationen zu erteilen. Der Partner ist nicht berechtigt, eigene Regelungen mit Dritten zu vereinbaren, insbesondere ist es dem Partner untersagt, Abmahnungen zu akzeptieren, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abzugeben und/oder gerichtliche Maßnahmen (insbesondere Maßnahmen des einstweiligen Rechtschutzes) anzuerkennen oder zu akzeptieren. Wird dem Partner von dritter Seite eine Frist gesetzt, so hat der Partner IETEC noch vor Fristablauf umfassend zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
    3. IETEC kann nach eigenem Ermessen die betreffenden Inhalte derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden oder dem Lizenznehmer durch Vereinbarung mit dem Rechteinhaber ein Recht zur weiteren Nutzung beschaffen. Sollte es nicht möglich sein, die Inhalte anzupassen oder die erforderlichen Nutzungsrechte zu erlangen, können beide Parteien diesen Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Weitere Ansprüche des Partners bestehen nicht.

    § 5 Haftung
    1. IETEC haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    2. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die zu einem Sach- oder Vermögensschaden führt, und in Fällen der fahrlässigen Verletzung sonstiger Vertragspflichten ist die Haftung der IETEC auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insgesamt ist diese Haftung für Fahrlässigkeit gleich aus welchem Rechtsgrund auf insgesamt 1.000 Euro begrenzt.
    3. Die Haftung für von IETEC übernommene Garantien, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Parteien sind sich einig, dass durch IETEC keine Garantien übernommen wurden.
    4. Der Partner bzw. die Werbeagentur des Partners haftet gegenüber IETEC für jede Verletzung dieser Vereinbarung und/oder jede vertragswidrige Verwendung der durch IETEC zur Verfügung gestellten Inhalte. Insbesondere (aber nicht abschließend) verpflichtet sich der Partner bzw. die Werbeagentur, IETEC auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter freizuhalten, wenn Dritte IETEC wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen in Anspruch nehmen sollten, die darauf zurückzuführen sind, dass der Partner bzw. die Werbeagentur die zur Verfügung gestellten Inhalte vertragswidrig verwendet, ändert oder in sonstiger Art und Weise bearbeitet und/oder die Verwendung durch den Partner bzw. die Werbeagentur aus anderen rechtlichen Gründen unzulässig sein sollte (wie bspw. das unerlaubte Entfernen der Urhebernennung, die Nutzung nach Ablauf eines zulässigen Zeitraums, die Verwendung für eine nicht zugelassene Nutzungsart usw.). Die Freihaltepflicht erstreckt sich auch auf die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung.

    § 6 Laufzeit und Vertragsbeendigung
    1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
    2. Darüber hinaus kann dieser Vertrag außerordentlich fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
    3. IETEC ist insbesondere in folgenden Fällen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt:
      • der Partner überlässt die Inhalte ohne Zustimmung von IETEC einem Dritten;
      • der Partner verletzt trotz Abmahnung wiederholt seine Pflichten nach dieser Vereinbarung oder
      • die entsprechende Werbemaßnahme wird durch IETEC nicht aufrechterhalten.
    4. Die Kündigung bedarf der Schriftform oder wahlweise der Textform (E-Mail).
    5. Im Falle der Beendigung dieses Vertrags entfallen die dem Partner eingeräumten Nutzungsrechte. Er ist dann nicht mehr berechtigt, die bis zur Kündigung erlangten Inhalte zu nutzen und zu verwenden. Der Partner hat sämtliche sich noch in seinem Besitz befindlichen Kopien und sonstige Vervielfältigungsstücke von Inhalten (auch in digitaler Form) unverzüglich entweder an IETEC herauszugeben oder nachweisbar sicher zu vernichten.

    § 7 Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll im Einvernehmen beider Parteien eine Regelung vereinbart werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsparteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.
    2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Partners finden keine Anwendung.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkehr (CISG), der kollisionsrechtlichen Klauseln sowie der Vor-schriften des Internationalen Privatrechts.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. IETEC ist berechtigt, wahlweise auch an dem gesetzlichen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
    5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sofern nicht abweichend gesetzlich geregelt, entspricht E-Mail nicht der Schriftform.